Neuangeschaffte Fahrzeuge für Verwaltung, ÖPNV oder kommunale Unternehmen müssen zu einem bestimmten Anteil klimafreundlich, schadstoffarm oder emissionsfrei sein, so will es das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz. Das Bundeskabinett hat letzte Woche eine vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Änderung zu diesem Gesetz beschlossen, diese muss nun noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die Änderung sieht vor, dass synthetische paraffinische Kraftstoffe aus fossilen Quellen bei der öffentlichen Beschaffung von Lkw und Bussen künftig nicht mehr als sauber und klimafreundlich angerechnet werden dürfen. Allerdings sind nicht-fossile, paraffinische Kraftstoffe wie Hydrotreated Vegetable Oil in Reinform (HVO100) davon ausgenommen. Damit wird der Weg für HVO100 als Diesel-Alternative geebnet, denn die Neuregelung wird an die zeitgleiche Anpassung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zur Einführung synthetischer und paraffinischer Kraftstoffe der DIN EN 15940 als Reinkraftstoff geknüpft. Diese sieht eine Zulassung von HVO100 als normal verkäuflicher Kraftstoff an Tankstellen vor. Dies ist für die restliche Transportbranche von großer Bedeutung.
Dazu erklärte Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Mit unserem Entwurf zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes schließen wir aus, dass wir unbeabsichtigt paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen fördern. Künftig sollen nur noch klimafreundliche Kraftstoffe wie HVO100 auf die Beschaffungsziele öffentlicher Auftraggeber angerechnet werden können, nicht aber Dieselkraftstoffe, die zum Beispiel aus Erdgas hergestellt werden. Zeitgleich wird die Bundesregierung ermöglichen, dass unter anderem das klimafreundliche HVO100 an Tankstellen in Verkehr gebracht werden kann. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die CO2-Emissionen in der Bestandsflotte zu reduzieren.“
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein ölbasierter Biokraftstoff und wird in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt. In Reinform bezeichnet man den Kraftstoff als HVO 100. Als Eingangsstoffe können pflanzenbasierte Abfall- und Restöle verwendet werden. Es handelt sich hierbei nicht um Anbaubiomasse. Daher steht HVO 100 in keiner Konkurrenz zum Anbau von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen. Die CO2-Minderung beträgt bis zu 90 Prozent gegenüber fossilem Diesel.